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3
Sep
Internethändler sind bei Rückensendungen die Dummen
posted by Michael Prinz

Vorsicht beim Formulieren: Eine Bitte in einer E-Mail kann auch als Auftrag verstanden werden – auch wenn es nur um das Verpacken geht.

Dass sowohl die Gesetzgebung wie auch die Rechtsprechung bei Verkäufen im Internet mehr als verbraucherfreundlich ist, dürfte jeder Internethändler am eigenen Leib erfahren haben. Nicht nur die sehr weitreichenden Widerrufs- oder Rückgaberechte des Kunden, Probleme beim Wertersatz, wenn die Ware dann benutzt wurde oder der Umstand, dass der gewerbliche Internetverkäufer verpflichtet ist, sogar unfreie Rücksendungen anzunehmen, sprechen hier eine klare Sprache.

Der bunte Strauß der Folterinstrumente für Internethändler ist jetzt um eine Facette reicher: Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 18.03.2010, Az.: 57 S 111/09 entschieden, dass der Internethändler die Verpackungskosten zu tragen hat, wenn er im Falle der Rücksendung den Verbraucher um eine Verpackung bittet.

Was auf ersten Blick widersinnig klingt, ist letztlich das Ergebnis einer gründlichen rechtlichen Prüfung und im weitesten Sinne von juristischen Taschenspieler-Tricks.

Der Hintergrund

Ein Verbraucher hatte einen Wäschetrockner bestellt. Die Schutzfolie war nach dem Auspacken nicht mehr verwendbar. Später widerrief sie den Vertrag. Da es sich bei dem Wäschetrockner um eine Ware handelt, die nicht paketversandfähig ist, war der Händler verpflichtet, den Wäschetrockner bei dem Kunden abzuholen. In diesem Zusammenhang bat der Händler die Kundin per Email darum, den Wäschetrockner “… vor der Abholung zu verpacken, eventuell mit einer Folie etc, dass das Gerät halbwegs verpackt ist.”

Diese Aufforderung kam die Kundin auch nach.
So weit, so gut, könnte man meinen. Die Kundin verlangte jedoch für die Verpackung einen Aufwendungsersatz in Höhe von 8,95 Euro sowie 1,40 Euro Porto und Schreibkosten, alles natürlich zzgl. Zinsen.

Hartnäckiger Käufer – wegen zehn Euro durch zwei Instanzen
In der Regel fragt man sich, warum ein Betrag von ca. 10,00 Euro bei Gericht eingeklagt wird. Die Anwalts- und Gerichtskosten eines derartigen Verfahrens betragen ein Vielfaches dieses Betrages und blockieren des Weiteren die Gerichte. Unabhängig davon gibt es (leider) keine gesetzlichen Regelungen, die auch die gerichtliche Geltendmachung von Kleinstbeträgen unterbinden.
Wir können nur vermuten, dass – wie in so vielen anderen Fällen auch – der Umstand, dass der Käufer rechtsschutzversichert war, hier entscheidend dafür war, den Gerichtsweg zu beschreiten. Dass die Angelegenheit in der ersten Instanz nicht geklärt werden konnte sondern sogar in die zweite Instanz ging, kann man nur als Prinzipientreue des Käufers werten.

Vorsicht, wenn Sie um etwas bitten!
Im Rahmen eines sozialadäquaten Verhaltens würde jeder Internethändler die Bitte, ein Produkt vor Abholung zu verpacken, als schlichtweg praxisnahe Information für die Abwicklung verstehen, ohne dass sich hieraus weitere Rechtsfolgen ergeben.

Weit gefehlt! Die E-Mail des Verkäufers, die Ware bitte zu verpacken, wurde als Auftrag im Sinne des § 662 BGB angesehen. Dass dieser – rechtlich gesehen – Auftrag als Bitte formuliert war, sah das Landgericht als unerheblich an. Eine Verpflichtung des Käufers, den Händler darauf hinzuweisen, dass dieser anschließend die Kosten für die Verpackung zu tragen habe, war ebenfalls nicht erforderlich.

Folge eines Auftrages ist, dass gemäß § 670 BGB ein Aufwendungsersatz verlangt werden kann, somit der Betrag von 8,95 Euro für die Verpackungsaufwendung und 1,40 Euro für Porto und Schreibkosten.

Was tun?
Wir können das Kopfschütteln unserer Leser quasi bildlich vor uns sehen. Rechtlich zu beanstanden ist das Urteil jedoch wohl nicht. Gerade bei einer Abholung von nicht paketversandfähiger Ware besteht für den Händler immer das Problem, dass er nicht nur – wie üblich – das Versandrisiko trägt. Dies hat zur Folge, dass er für einen Verlust oder die Beschädigung der Ware während des Transportes haftet. Oftmals ist es auch so, dass ein einmal ausgepacktes Gerät nicht wieder versandsicher verpackt werden kann.
Letztlich ist daher eine ordnungsgemäße Verpackung, selbst wenn der Händler hierfür einen Aufwendungsersatz zu zahlen hat, nicht nur rechtlich sondern auch tatsächlich in seinem Interesse. Ein Betrag von etwa 10,00 Euro für eine halbwegs ordnungsgemäße Verpackung dürfte immer noch preiswerter sein als bspw. ein beschädigtes oder zerkratztes Gerät, das auf dem Transport schlecht behandelt wurde.

Wer künftig seinen Kunden um etwas bittet, sollte durchaus im Hinterkopf behalten, dass dies mit Kosten verbunden sein kann.


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1
Sep
Die verschiedenen Möglichkeiten in der Werbung, wie Direktmarketing, Telemarketing, Werbung, Customer Relationship Management, Merchandising, Public Relation und irreführende Werbung zu erklären
posted by Michael Prinz

Marketing weiblich:

Du bist auf einer Party.
Du siehst einen attraktiven, jungen Mann. Du gehst zu ihm hin und
sagst: ‘Ich bin ziemlich gut im Bett!’
- Das ist Direktmarketing.

Du bist auf einer Party.
Du siehst einen attraktiven, jungen Mann. Du fragst nach seiner Handynummer.
Am nächsten Tag rufst du ihn an und sagst ihm: ‘Ich bin ziemlich gut im
Bett!’
- Das ist Telemarketing.

Du bist mit einigen Freunden auf einer Party.
Du siehst einen attraktiven, jungen Mann. Einer deiner Freunde geht zu ihm
hin und sagt: ‘Die da hinten ist ziemlich gut im Bett!’
- Das ist Werbung.

Du bist auf einer Party.
Du siehst einen attraktiven, jungen Mann. Du gehst zu ihm hin und frischst
seine Erinnerung auf: ‘Kannst du dich noch an unser Date vor zwei Wochen
erinnern. Weißt du noch, wie gut ich im Bett war?’
- Das ist Customer Relationship Management (CRM)

Du bist auf einer Party.
Du siehst einen attraktiven, jungen Mann. Du gehst zu ihm hin und sagst ihm:
‘Ich bin ziemlich gut im Bett!’ Dann ziehst du deine Bluse aus und zeigst
ihm deinen Busen.
- Das ist Merchandising.

Du bist auf einer Party.
Du siehst einen attraktiven, jungen Mann. Du gehst zu ihm hin, sagst ihm,
wie geschmackvoll er angezogen ist und wie gut er riecht. Dann schenkst du
ihm ein Glas Wein ein, zündest ihm eine Zigarette an und sagst ihm: ‘Ich bin
ziemlich gut im Bett!’
- Das ist PR (Public Relation)

Marketing männlich:

Du bist auf einer Party.
Du siehst eine attraktive, junge Frau.
Du gehst zu ihr hin und sagst ihr: ‘Ich bin ziemlich gut im Bett und
außerdem kann ich die ganze Nacht ohne Pause!’
- Das ist irreführende Werbung, und die ist gesetzlich verboten.


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30
Aug
Der neue Wiesen-Trend: Das persönliche Accessoire für Ihren Maßkrug
posted by Margarete Diertz

Bald ist es wieder soweit – wenn die ersten Damen in ihren Dirndln und die Herren in ihren Lederhosen gesichtet werden, dann kann das Oktoberfest nicht mehr weit sein! Die Münchner Veranstaltung, die bereits zu einem der größten Volksfeste der Welt zählt, setzt jedes Jahr auf die charmante bayrische Tracht und lädt in den Biergarten zum „Maß trinken“ ein.

Passend zum originellen Wiesn-Trend möchten wir Ihnen hiermit das neue, unverzichtbare Accessoire für ihren Maßkrug vorstellen, das am diesjährigen Oktoberfest auf gar keinen Fall fehlen darf. Das “mei Maß!-Band“ ist in über 250 verschiedenen Designs erhältlich und macht aus jedem Bierkrug einen echten Hingucker! Mit diesem individuellen Schmuckstück können Sie ihrem Maßkrug eine ganz persönliche Note verleihen und diesen gleichzeitig markieren, um eine Verwechslung mit fremden Krügen zu vermeiden.

Ob als persönliche Geschenkidee zum Tauschen oder als sympathisches Kundenpräsent mit gebrandetem Unternehmenslogo, dieses außergewöhnliche Accessoire wird sich sicherlich noch als neuer Wiesn-Trend etablieren! Wenn Sie neugierig geworden sind und wissen möchten wo dieser neue Trend erhältlich ist, dann schauen Sie doch einfach einmal auf www. Meimass.de vorbei.

Maßkrug


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29
Aug
Die zusammengeschusterte Maschine
posted by Jan Denia

Leider fehlt mir das Fachwort für derartige Konstruktionen, dann hätte ich es nämlich gerne genutzt, um etwas intelligenter zu wirken – jetzt müssen wir einfach so damit auskommen. Fakt ist nämlich, auch wenn man es kaum bemerkt, bei diesem eigentlich viel zu lang geratenen Spot ohne klare Aussage, die in keiner Relation steht, handelt es sich um Werbung für „Cadbury’s Tumbles“. Ich sag einfach mal, dass es sich dabei um kleine gefüllte Schokokügelchen handelt, kann es jedoch leider nicht herausfinden, da selbst Google bei der Eingabe von „Cadbury’s Tumbles“ lediglich auf diesen Spot bei Youtube verweist. Was ja auch irgendwo cool ist, aber mir in dem Zuge nicht weiterhilft.

Ja, was soll ich sagen. 62 Sekunden Werbung für einen Gag und eine kurze Einblendung halte ich für nicht so genial, aber machen Sie sich Ihr eigenes Bild:


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28
Aug
Bionade rät von Cola ab
posted by Jan Denia

Ganz so drastisch wie in der Überschrift ist es vielleicht nicht, aber irgendwo kommt es schon ganz nah an die Sache heran. Da jedoch kein Markennamen verwandt wird sondern lediglich „Cola“ zu lesen ist, werden wohl keine Schwierigkeiten auf die Agentur zukommen, die diesen netten Spot kreiert hat.

Er ist wirklich nett und klein, viel mehr lässt sich gar nicht sagen. Eine Tapete und Buchstaben mit etwas Musik im Hintergrund. Doch was da steht und wie es inszeniert ist… das finde ich einfach großartig. Schauen Sie es sich an und lassen Sie sich von etwas irritierend simplen beeindrucken!


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27
Aug
Lustige Werbung: Corona “erklärt” Footballtrick
posted by Jan Denia

Entschuldigen Sie bitte, dass dieser Post nur wenig Informatives bieten wird, doch stelle ich bei diesem hier dessen Unterhaltungsgehalt in den Vordergrund. Nicht nur, weil das Sommerloch – wie ich finde – immer noch wütet, sondern auch weil mir der Spot so gut gefiel finden wir beides nun hier vor.

Im unten angehängten Spot wird schnell klar, dass es sich bei dem beworbenen Produkt eigentlich nur um Bier handeln kann. Die Szenerie besteht aus einem traumhaften Strand und einer Bikini-Schönheit, zudem wird den Amis liebster Spot kurz angerissen…

Ja, aber das war’s soweit von dessen Inhaltstiefe. Genießen Sie einfach Ihren Einklang ins Wochenende und erfreuen Sie sich an leichter Kost ;-)


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26
Aug
Guerilla-Marketing: UPS bringt uns Speed
posted by Jan Denia

Möglicherweise klingt meine Überschrift nun etwas missverständlich, aber so rein vom Prinzip sind alle Worte drin, welche die Kernaussage umschreiben sollen. Guerilla, UPS und Speed. Klartext also, UPS wirbt mit ihrer Geschwindigkeit und versucht die Botschaft per Guerilla-Marketing-Kampagne an den Mann und die Frau zu bringen.

So geschehen in Indonesien stellte USP dort kunstvolle Aufsteller auf. Diese sahen optisch derart verzerrt aus, dass ein Gefühl von hoher Geschwindigkeit erweckt wird. Diese Figuren wurden dann in den Städten verteilt, überall dort wo Geschäftsleute auch die Möglichkeit dazu haben sollten, sich damit auseinander zu setzen.

Ich find’s eine findige Idee, auch wenn mir so ein wenig das i-Tüpfelchen fehlt, aber naja, so ist das Leben.

Ein Bild der Kampagne gibt es hier zu sehen.


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25
Aug
Die virale Vermarktung der Schlafburka
posted by Jan Denia

Das Internet ist sich ja glücklicherweise für nichts zu schade, was soll’s denn auch anderes machen. Interessanter ist eher, dass durch das Internet, wie bei keinem anderen Medium, auch vollkommen sinnfreie Produkte und Werbung zu denen Gehör und Besucherschaft erlangen, die sie sonst, auf normalem Wege, nie erreichen würde.

Wie komme ich dazu? Recht simpel. Ich habe heute den Werbe-Spot eines Produktes namens „Snazzy Nap“ im Internet gefunden (hängt untenan). Meiner Meinung nach ein dämliches Produkt ebenso wie vollkommen sinnentleerte Werbung. Bei den Kollegen vom Werbeblogger entstand der Name „Schlafburka“ den ich ungemein passend empfinde.

Ob das Produkt je Absatz finden wird? Ich denke schon, ja, einfach nur weil der Anteil von Leuten, die Produkte einfach nur aufgrund ihrer Sinnlosigkeit kaufen, um sie dann beim nächsten Geburtstag des besten Kumpels zu verwenden größer ist als zeitweise angenommen wird. Naja. So ist’s dann wohl.

Viel Spaß beim Anschauen.


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24
Aug
Chatroulette als Marketingplattform
posted by Jan Denia

Nichts ist viraler als das Internet.  Und nichts im Internet ist viraler als neue Trends. Und und kein Trend im Internet war zuletzt öfters durch irgendwelche Videos, Nachrichten oder Skandale im öffentlichen Ohr wie Chatroulette.

Der Auflistung zufolge liegt es eigentlich auf der Hand, dass man Chatroulette auch als Marketingplattform nutzen könnte, beziehungsweise sollte. Der Kinofilm „The Last Exorcism“ hat sich da wohl dieselben Ideen einfallen lassen und großartig umgesetzt.

Viele Chatroulette-User der letzten Tage werden auf ihrem Bildschirm ein nettes, süßes Mädel entdeckt haben, welche bereit war etwas Kleidung abzulegen – was zieht denn schon besser als das?! Eben.

Also, die junge Frau beginnt am obersten Knopf ihrer Bluse als sich ihre Augen nach innen drehen und ihr Gesicht einer hässlichen Fratze weicht. Am Ende bleibt dem geschockten Zuschauer nur noch die Url thelastexorcism.com.

Da mit den paar Kontakten, die man über Chatroulette zufällig zugetragen bekommt, noch keine herausragende Marketingleistung zu erwarten ist war von vornherein klar. Den Rest erledigte jedoch das Internet via youtube.

Hier eins der Videos, die die Reaktionen auf das „Dämonen-Video“ zeigen.


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23
Aug
Hornbach wirbt mit Kurzfilm
posted by Jan Denia

Nicht mehr ganz neu aber trotzdem großartig. Was ich Ihnen heute präsentieren möchte ist ein Kurzfilm von Hornbach. Im Großen und Ganzen primär auch wirklich ein Kurzfilm, Hornbach selbst, als kommunizierte Werbebotschaft, findet gar nicht so viel Platz. Eher so das Gefühl, der Gedanke und alles drum herum lässt die Botschaft mitschwingen, gesetzt den Fall man führt sich das Filmchen in seiner ganzen stark neun-minütigen Pracht zu Gemüte.

Ich persönlich fühle mich persönlich positiv erfrischt von dieser etwas anderen Art der Kommunikation und Publikation. Schauen Sie es sich einfach mal an.

Im KlonBlog finden Sie noch eine weitere und umfangreichere Abhandlung zu dieser Kampagne die, so wie sie dort dokumentiert wird, jedoch leider vollständig an mir vorüberzog.


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