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3
Sep |
Internethändler sind bei Rückensendungen die Dummen posted by Michael Prinz |
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Vorsicht beim Formulieren: Eine Bitte in einer E-Mail kann auch als Auftrag verstanden werden – auch wenn es nur um das Verpacken geht. Dass sowohl die Gesetzgebung wie auch die Rechtsprechung bei Verkäufen im Internet mehr als verbraucherfreundlich ist, dürfte jeder Internethändler am eigenen Leib erfahren haben. Nicht nur die sehr weitreichenden Widerrufs- oder Rückgaberechte des Kunden, Probleme beim Wertersatz, wenn die Ware dann benutzt wurde oder der Umstand, dass der gewerbliche Internetverkäufer verpflichtet ist, sogar unfreie Rücksendungen anzunehmen, sprechen hier eine klare Sprache. Der bunte Strauß der Folterinstrumente für Internethändler ist jetzt um eine Facette reicher: Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 18.03.2010, Az.: 57 S 111/09 entschieden, dass der Internethändler die Verpackungskosten zu tragen hat, wenn er im Falle der Rücksendung den Verbraucher um eine Verpackung bittet. Was auf ersten Blick widersinnig klingt, ist letztlich das Ergebnis einer gründlichen rechtlichen Prüfung und im weitesten Sinne von juristischen Taschenspieler-Tricks. Diese Aufforderung kam die Kundin auch nach. Hartnäckiger Käufer – wegen zehn Euro durch zwei Instanzen Vorsicht, wenn Sie um etwas bitten! Weit gefehlt! Die E-Mail des Verkäufers, die Ware bitte zu verpacken, wurde als Auftrag im Sinne des § 662 BGB angesehen. Dass dieser – rechtlich gesehen – Auftrag als Bitte formuliert war, sah das Landgericht als unerheblich an. Eine Verpflichtung des Käufers, den Händler darauf hinzuweisen, dass dieser anschließend die Kosten für die Verpackung zu tragen habe, war ebenfalls nicht erforderlich. Folge eines Auftrages ist, dass gemäß § 670 BGB ein Aufwendungsersatz verlangt werden kann, somit der Betrag von 8,95 Euro für die Verpackungsaufwendung und 1,40 Euro für Porto und Schreibkosten. Was tun? Wer künftig seinen Kunden um etwas bittet, sollte durchaus im Hinterkopf behalten, dass dies mit Kosten verbunden sein kann. |
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1
Sep |
Die verschiedenen Möglichkeiten in der Werbung, wie Direktmarketing, Telemarketing, Werbung, Customer Relationship Management, Merchandising, Public Relation und irreführende Werbung zu erklären posted by Michael Prinz |
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Marketing weiblich: Du bist auf einer Party. Du bist auf einer Party. Du bist mit einigen Freunden auf einer Party. Du bist auf einer Party. Du bist auf einer Party. Du bist auf einer Party. Marketing männlich: Du bist auf einer Party. |
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18
Aug |
PeTA macht Stimmung gegen Rassenausstellung posted by Jan Denia |
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Nicht vielen wird es bewusst sein, so auch mir, aber auf der Leipziger Messe findet am Wochenende die Internationale Rassehunde-Ausstellung statt. Soweit so gut und soweit auch kein erkennbares Problem. Die PeTA sieht das alles jedoch ein stückweit anders und sorgt derzeit mit einer Plakatkampagne für Aufsehen. Auf den verbreiteten Plakaten ist ein weißhaariger Hund mit Scheitel zu erkennen, dem unter seine Nase ein schwarzer Kamm gehalten wird, welcher unmissverständlich Parallelen zu einer einst sehr bekannten Persönlichkeit aufweist. Direkt darunter findet sich in roter Frakturschrift das Wort „Rassenwahn“ samt Unterüberschrift „Falsch bei Menschen. Falsch bei Hunden.“ Ich möchte die Aktion nicht persönlich werten, finde es jedoch äußerst fragwürdig und schwierig Parallelen zwischen dem Dritten Reich und Hundeausstellungen zu ziehen. Mit Sicherheit haben Hunde besseres zu tun als auf Laufstegen herumzustolzieren und sich stylen zu lassen, doch ist dieser Vergleich den Opfern des NS-Regimes gegenüber doch schon sehr respektlos. Von meiner Quelle darf man heute gerne halten was man möchte, jedoch gibt es dort das Plakat zu sehen – Klick. |
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14
Aug |
Die 5 Stufen des Scheiterns und Irrens posted by Michael Prinz |
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Seth Godin ist bekannt für seine kurzen Gedanken, über die man Nachmittage lang sinnieren kann. In seinem Blog zählte er kürzlich fünf verschiedene Arten von „Fail“ auf, also des Irrens, Scheiterns, „Verfehlens“, die auf einer Skala von „gut“ bis „schlecht“ und von „möglichst oft“ bis „möglichst nie“ reichen. „Fail often“: Ermutigen Sie sich und andere, möglichst viele neue Dinge und Wege auszuprobieren. Eine hohe Fehlerquote ist Ihnen sicher, aber – um Otto-Vorstandschef Dr. Rainer Hillebrand zu zitieren – Sie „irren sich voran.“ „Fail occasionally“: Auch Projekte, die über die erste Testphase hinaus gekommen sind und zwei bis drei Jahre im Markt waren, können scheitern. Nach all dem Geld gibt man ungern zu, dass keine echte Perspektive besteht. Die Indianer sagen: Wenn dein Pferd tot ist – steig ab. „Fail rarely“: Wenn Sie Zielgruppen-Marketing betreiben, gehört Sorgfalt dazu. Je spitzer Sie arbeiten, um so schwerer wiegen Fehler, die auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen sind. „Fail never“: Lassen Sie Ihre Kunden niemals, niemals im Stich. Eine Garantie* mit Asterisk ist wie eine Brücke ohne Geländer. Sie schützt genau dann nicht, wenn es darauf ankommt. |
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13
Aug |
Kleiner Knigge für mehr E-Mail-Erfolg posted by Michael Prinz |
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E-Mails nehmen einen großen Teil der täglichen Arbeit ein. Umso wichtiger, dabei einen professionellen Eindruck zu hinterlassen. Die “Email(le)kunst” hatte zwar ihren Höhepunkt schon im Mittelalter, die Kunst des richtigen E-Mailens ist dagegen eine Sache, die erst heute ihre perfekte Form anstrebt. Was der Unterschied zwischen beiden ist, dürfte bis dato zwar schon vielen bekannt sein ˆ schließlich sendet und empfängt jeder deutsche Büroangestellte im Schnitt 180 E-Mails pro Tag. Dennoch fehlt es vielen immer noch an der Perfektion, die das E-Mailen erst richtig erfolgreich macht. In unserem kleinen E-Mail-Knigge wollen wir Ihnen helfen, auch hierin perfekt und professionell zu werden. Denn wenn man hier plumpe Fehler macht, ist schnell die Email(le) ab! Tipp 1: Keine Romane Tipp 4: Immer höflich bleiben! Tipp 5: Niemals BLOCKSCHRIFT Tipp 7: Massenmails in Maßen Tipp 9: Keine Priorität Tipp 11: Ihre Visitenkarte als Absender Tipp 12: Lesebestätigung dezent verwenden Tipp 13: Rechtzeitig antworten Tipp 16: Mehrfachzustellungen vermeiden |
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6
Aug |
Verkäufer müssen für Preisfehler nicht haften – Gerichtsurteil stärkt Onlinehändler posted by Michael Prinz |
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Muss ein Onlinehändler einen Artikel trotz Preisfehler verkaufen? Kunden haben keinen Rechtsanspruch, einen im Internet angebotenen Artikel auch tatsächlich zu erwerben, meint das AG München in einer aktuellen Entscheidung. Denn das Anbieten einer Ware im Web stelle noch kein rechtsgültiges Angebot dar. Vorsicht Preisfehler: Ein Webshop bot im Jahr 2009 ein Verpackungsgerät zum Preis von 129 Euro an. Ein Kunde bestellte daraufhin acht dieser Geräte. Die Betreiberin des Internetversandhandels übersandte jeweils an den Bestelltagen Bestellbestätigungen, lieferte allerdings dann nicht die Geräte, sondern die Ersatzakkus für diese. Damit war der Kunde nicht zufrieden und verlangte die Lieferung der Verpackungsmaschinen. Dies verweigerte die Verkäuferin. Ein solches Gerät koste, wie jeder wisse, 1250 Euro. Der Preis für die Ersatzakkus betrage 129 Euro, also seien diese bestellt worden. Darauf hin erhob der Kunde Klage vor dem Amtsgericht München und verlangte die Lieferung der Verpackungsgeräte. Die zuständige Richterin wies die Klage nun jedoch ab. Ein Kaufvertrag über die Geräte sei nicht geschlossen worden, so das Gericht (Urteil des AG München vom 4.2.10, AZ 281 C 27753/09). Ein Vertrag erfordere stets zwei Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme. Das Anbieten einer Ware auf der Homepage eines Internetshops entspreche dem Auslegen von Waren im Supermarktregal und stelle daher kein Angebot, sondern eine Aufforderung an jedermann dar, ein Angebot zu machen. Das Angebot liege dann in der Bestellung des Klägers. Dieses Angebot habe die Betreiberin des Internetshops nicht angenommen. Eine Annahme liege insbesondere nicht in der Übersendung von Bestellbestätigungen. Diese bestätigen nur den Eingang der Bestellung, würden aber nichts darüber aussagen, ob diese auch angenommen werde. In der Übersendung der Ware könne grundsätzlich eine Annahme liegen, aber nur, wenn auch tatsächlich die bestellte Ware geliefert werde. Hier seien aber gerade die Akkus geliefert worden. Mangels gültigen Kaufvertrags könne daher eine Lieferung nicht verlangt werden. Das Urteil ist rechtskräftig. |
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4
Aug |
Marketing-Wissen im SMS-Format: Zwei-Stufen-Werbung posted by Jan Denia |
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Bei der Zwei-Stufen-Werbung ist die Kampagne in zwei Stufen angelegt, um eine größe Akzeptanz und Wahrnehmung in der Zielgruppe zu erreichen. |
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3
Aug |
Was ist eigentlich dieses „WikiLeaks“ ? posted by Jan Denia |
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Genau, was ist eigentlich dieses WikiLeaks von dem derzeit alle die ganze Zeit reden? Ich muss gestehen, bis vor einer knappen Viertelstunde wusste ich es selbst nicht. In der Hoffnung, dass ich nicht der einzige bin, der davon keine Ahnung hat(te) habe ich es mal kurz zusammengeschrieben: WikiLeaks gehört nicht, wie man vielleicht denken mag, zur Wikimedia Foundation sondern wurde, nach eigenen Angaben, 2006 von „chinesischen Dissidenten, Journalisten, Mathematikern und Technikern von Startup-Unternehmen aus den USA, Taiwan, Europa, Australien und Südafrika“ (Wikipedia). Bei WikiLeaks handelt es sich um eine Internetplatform, auf welcher anonym Dokumente veröffentlicht werden können, welche politische, diplomatische oder ethische Bedeutung für das öffentliche Interesse haben können. Laut den Gründern soll dieses Projekt jenen zur Seite stehen, die das unethische Verhalten ihres Unternehmens oder ihrer Regierung enthüllen wollen. WikiLeaks ist unzensierbar und verwendet verschiedenste Softwarepakete wie OpenSSL, Freenet, Tor und PGP, welche die Anonymität und Unauffindbarkeit der Quellen sichert. Seit der Gründung in 2006 war WikiLeaks immer wieder im Visier derer, die dadurch zu Schaden kommen und sah sich vieler Gerichtsstreitigkeiten ausgesetzt, welche bisher jedoch alles gewonnen werden konnten. Nicht zuletzt deswegen, da sich WikiLeaks große Freunde geschaffen hat, die zum Beispiel die Anwälte hierfür stellen. Weitere Unterstützer von WikiLeaks sind laut Wikipedia „große US-Zeitungspublikationen und Presseorganisationen, wie die American Society of Newspaper Editors, die Associated Press, das Citizen Media Law Project, die E.W. Scripps Company, die Gannett Company, die Hearst Corporation, die Los Angeles Times, die National Newspaper Association, die Newspaper Association of America, die Radio-Television News Directors Association, und die Society of Professional Journalists“. (Wikipedia) Eine ganz schöne Menge also. Ich lege Ihnen hiermit zudem den Wikipedia-Artikel ans Herz, der noch wesentlich mehr Informationen bieten kann. |
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3
Aug |
Marketing-Wissen im SMS-Format: Yield-Management posted by Jan Denia |
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Yield-Management bedeutet Preise und Kapazitäten eines Angebots so zu steuern, dass eine optimale Ertrags- und Umsatzmaximierung erreicht werden kann. |
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29
Jul |
Marketing-Wissen im SMS-Format: xyz-Analyse posted by Jan Denia |
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Die xyz-Analyse ist einer Analyse aus der Materialwirtschaft. Hier wird nach jenen Materialien gesucht, deren Verbrauch sich am ehesten vorhersagen lassen. |
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